ERBRECHT IN xxxxxxx
Beratung

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Ich biete folgende Beratung an:


Eine Stiftung errichten
Welche Vorteile werden mit der Errichtung einer Stiftung realisiert?

Möchten Sie sicherstellen, dass mit Ihrem Erbe das Gemeinwohl gefördert wird? Dann sollten Sie über die Gründung einer Stiftung nachdenken. Ich berate Sie hinsichtlich der Voraussetzungen und administrativen Durchführung.

Die Vorteile einer Stiftung:
✓ Unterstützung des Gemeinwohls
✓ Nachlassregelung nach individuellen Vorstellungen
✓ Vermeidung von Schenkung- oder Erbschaftsteuer
✓ Nachhaltige Bewahrung des Namens und Ansehens des Stifters

Neben wenigen großen und namhaften Stiftungen, die allgemein bekannt sind, gibt es eine Vielzahl kleinerer Stiftungen, die täglich einen wesentlichen Beitrag zu unserem Gemeinwohl leisten. Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, dass es diese Möglichkeit, den eigenen Nachlass zu verwenden, gibt. Für die Errichtung einer solchen Stiftung stehen eine ganze Reihe unterschiedlicher Wege und Varianten zur Verfügung, zwischen denen Sie als Stifter mit Sorgfalt auswählen sollten. Ich berate Sie eingehend über die verschiedenen Optionen und die sich daraus ergebenden Wirkungen. Auf diese Weise stehen Ihnen alle Informationen zur Verfügung, um eine fundierte Entscheidung hinsichtlich der Gründung einer Stiftung zu treffen.

Erbe stiften

Wenn Sie Ihr Erbe stiften möchten, können Sie zwischen verschiedenen Arten der Umsetzung wählen: Zu Lebzeiten oder aus dem Nachlass, zu Gunsten eines oder mehrerer Zwecke, eng reglementiert oder mit viel Entscheidungsspielraum für die Stiftungsorgane.

Die Gestaltungsoptionen bieten Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, mit einer Stiftung Ihr Erbe individuell und ganz nach Ihren Wünschen zu regeln. Hinsichtlich der Stiftungssatzung und der zu beachtenden Kriterien der Gemeinnützigkeit müssen von Anfang an klar umrissene Vorgaben formuliert werden.

Als Ihr Rechtsanwalt berate ich Sie hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Alternativen, der steuerlichen Rahmenbedingungen und übernehme die Gestaltung. Ich begleite Sie in allen Phasen der Umsetzung Ihres Stiftungsvorhabens und, wenn gewünscht, auch darüber hinaus.





Nachlass: Beratung von Erblassern und Erben

Keine Steuer ist so umstritten wie die Erbschaftssteuer. Mit der Beratung eines kompetenten Anwalts vermeiden Sie unnötige Lasten für Ihre Erben und regeln schon zu Lebzeiten den Nachlass auch in steuerlicher Hinsicht.

Gestaltung des Erbes unter steuerlichen Aspekten
Planvolle Weitergabe Ihrer Vermögenswerte
Nutzung von Freibeträgen
Information über die Möglichkeiten der Schenkung
Formulierung maßgeschneiderter Schenkungsverträge

Vermeidung unnötiger Steuern

Mit der planvollen Weitergabe Ihrer Vermögenswerte wollen Sie nicht nur einen Ihren Wünschen entsprechenden Fortgang sicherstellen, sondern auch Ihren Erben vermeidbare Lasten ersparen.

Dazu gehört die Auswahl des richtigen Zeitpunkts und die Nutzung bestimmter Freibeträge. Mit einer Schenkung können Sie bereits zu Lebzeiten Teile Ihres Vermögens an Ihre Erben weitergeben. Auf diese Weise können Sie die Erbschaftssteuer entscheidend reduzieren, denn es ist möglich, alle zehn Jahre von den Freibeträgen bei der Schenkungssteuer zu profitieren.

Es kann jeden von uns treffen – jederzeit: Unfall, Krankheit oder auch Altersfolgen können Sie in einen Zustand der Hilflosigkeit versetzen.

Was dann passiert, sollten Sie beizeiten in Form einer rechtssicheren Vollmacht festgelegt haben, die im Ernstfall Bestand haben wird. Viele Menschen sind der Meinung, dass bei kurz- oder auch längerdauernder Handlungsunfähigkeit, die nächsten Angehörigen alle Belange automatisch übernehmen können. – Weit gefehlt! 

Vorsorgevollmacht: Dokument für Notsituationen

Die Vorsorgevollmacht tritt in einer Notsituation in Kraft, in der Sie nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen selbst zu treffen. Dann müssen andere Personen als Entscheidungsträger fungieren, die dafür eine entsprechende Vollmacht von Ihnen benötigen. Mit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer im Notfall Ihre Angelegenheiten regeln soll.

Was viele Menschen nicht wissen: Weder Ehepartner noch volljährige Kinder sind gesetzliche Vertreter, sondern müssen erst durch die Vorsorgevollmacht von Ihnen zu Ihrer Vertretung berechtigt werden. Der Bevollmächtigte entscheidet dann an Ihrer Stelle. Das ist jedoch nur möglich, wenn der Bevollmächtigte im Besitz der Vorsorgevollmacht (im Original) ist. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestellt das Gericht einen Betreuer. Bestimmen Sie, wer Ihr Vertrauen verdient und erstellen Sie rechtzeitig die Vorsorgevollmacht. Als spezialisierter Anwalt berate ich Sie, welchen Umfang die Vollmacht haben sollte und welche Gestaltungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Die Vollmacht geht über eine Patientenverfügung hinaus. In Letzterer legen Sie ausschließlich fest, wie Ihre medizinische Behandlung erfolgen soll. 


General- und Vorsorgevollmacht

Die General- und Vorsorgevollmacht gibt dem von Ihnen Bevollmächtigten den maximalen Handlungsspielraum. Wenn Sie es wünschen, kann der Bevollmächtigte Sie, sofort nachdem Sie die Vollmacht ausgehändigt haben, in nahezu allen Angelegenheiten vertreten und an Ihrer Stelle entscheiden. Das schließt den Kontakt zu Behörden oder die Verhandlung mit Banken ein. Lediglich in höchstpersönlichen Belangen (z.B. Eheschließung, Errichtung eines Testamentes) ist keine Vertretung durch einen Bevollmächtigten möglich.

Die General- und Vorsorgevollmacht gilt über den Tod hinaus und wird erst durch den Widerruf des Erben unwirksam. Eine derart umfassende Vollmacht sollten Sie mit Unterstützung Ihres Anwalts erstellen, der Sie umfassend über die Konsequenzen und Möglichkeiten informiert.

Mit einer Beratung zum Thema Testament stellen Sie sicher, dass Sie genau über die gesetzlichen Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung Ihres Nachlasses informiert werden. Das deutsche Erbrecht ist kompliziert und somit für Laien schwer zu durchschauen. Dazu zählen beispielsweise die Berechnung von Erb- und Pflichtteil.

Nutzen Sie deshalb meine Kompetenz und langjährige Erfahrung als Anwalt für Erbrecht und vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin.

Mit einem rechtssicheren Testament biete ich Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nachlass bereits zu Lebzeiten nach Ihren Vorstellungen zu regeln. Damit vermeiden Sie Konflikte zwischen Ihren Erben, weil unmissverständlich klar wird, wie Sie die Aufteilung Ihres Erbes wünschen. 

 Wenn von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden soll, ist es unverzichtbar, dies in einem entsprechenden Testament oder Erbvertrag festzuhalten.

Als Rechtsanwalt ist es meine Aufgabe, zu analysieren, inwieweit Ihre aktuelle rechtliche Situation von Ihren tatsächlichen Wünschen und Bedürfnissen abweicht. Über Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten informiere ich Sie gerne im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung. Bei dieser Gelegenheit können Ihre wichtigsten Fragen zur Formulierung des Testaments in meiner Kanzlei erörtert werden.

Neben der rechtssicheren Formulierung und der Beratung hinsichtlich der Gestaltung des Testaments übernehme ich dabei für Sie auch die Testaments­vollstreckung. Ebenfalls können Sie von mir eine umfassende Information rund um das Thema Erbschaftssteuer erwarten. 

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